Der Notdienst wird neu geregelt, ab morgen, Freitag 14.02.2020, tritt die neue Regelung in Kraft. Sie wurde nun endlich, nachdem sie (Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenverordnung) mehrmals verschoben wurde, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit verbindlich. Dadurch wird die Behandlung im Notdienst zwar für den Tierhalter teurer, soll aber insgesamt bewirken, dass der flächendeckende Notdienst erhalten bleibt.

Sicher wird es dem ein oder anderen schon aufgefallen sein, dass auch bei uns in der Region kaum noch ein durchgehender Notdienst angeboten wird. Man muss bei einem echten Notfall leider mittlerweile relativ weite Strecken in Kauf nehmen, um sein Tier versorgen zu lassen.

Wir bieten einen Notdienst an, allerdings auch nur nach telefonischer Anmeldung. Wir können leider keinen 24/7 Notdienst leisten. Ich denke, das kann jeder nachvollziehen. Man kann nicht 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag sich nur in der Nähe der Praxis aufhalten, aber: Bei einem Notfall einfach unter der Praxisnummer anrufen. Befinden sie sich außerhalb unserer Telefonzeiten, so sind alle nötigen Informationen inklusive unserer Notfallnummer für sie auf dem Anrufbeantworter aufgesprochen. Ist dann nach Erhebung eines Vorberichtes am Telefon eine Versorgung bei uns in der Praxis möglich werden wir diesen gerne übernehmen, im anderen Fall werden wir sie umgehend an eine spezialisierte Klinik überweisen.

Was ändert sich ab dem 14.02.2020 nun für den Tierhalter bei einem Notfall konkret?

1: Neu: 59,50 Euro Notdienstpauschale (inkl. Mehrwertsteuer)

2: Ein Mindestsatz muss erhoben werden, dieser entspricht mindestens dem 2,0fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte)

3: Der Höchstsatz wird angehoben: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

Die Abrechnung gemäß der GOT ist dabei PFLICHT!

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:

  • Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
  • Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden montags.
  • An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

 

Wichtig:

Wenn Sie eine Tierkranken- oder OP-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie abklären, ob diese neuen erhöhten Gebühren ebenfalls übernommen werden!