In dieser Folge unseres „Reiseblogs“ geht es um die nötigen Formalitäten, also Einreisebestimmungen für die meisten EU-Länder.

Seit Einführung des EU-Heimtierausweises („blauer Impfpass) und der Kennzeichnung mittels Microchip sind viele Einreisebestimmungen deutlich einfacher geworden.

Die Heimtierausweise sind immer mehrsprachig gehalten und dienen primär zur Überprüfung der Identität des Tieres und nur sekundär als Impfnachweis. Es ist also der „Personalausweis“ für Ihr Tier.

Egal aus welchem Land der Pass stammt, er ist immer gleich unterteilt. Am unteren Rand ist die EU Heimtierausweisnummer aufgedruckt oder eingestanzt. Diese Nummer gibt es nur einmal. Die Pässe müssen vom Tierarzt gekauft werden. Um Sie kaufen zu dürfen braucht der Tierarzt eine „Ermächtigung für die Ausstellung von Heimtierausweisen sowie die Durchführung von Blutentnahmen und klinischen Untersuchungen“. Wobei sich die Ermächtigung für Blutuntersuchung auf die Bestimmung des Tollwuttiter, der für manche Länder gefordert ist, bezieht. Auch die klinische Untersuchung ist für manche Länder vorgeschrieben und muss im Pass eingetragen werden. Aber nun alles mal Schritt für Schritt.

Der Heimtierausweis ist immer blau. Am unteren Rand befindet sich, wie oben schon geschrieben,  die individuelle Nummer. Auch das Land, aus dem der Pass stammt, ist angegeben.

Der Pass ist unterteilt in die einzelnen Unterpunkte I bis XII. Im Folgenden erläutern wir die einzelnen Punkte genauer:

  • Punkt I (Angaben zum Besitzer/ Details of ownership):

Unter diesem Punkt werden alle Angaben zum Besitzer aufgeführt. Mittlerweile muss der Tierbesitzer unterschreiben. Damit bestätigt er die Richtigkeit der Angaben! Bei einem Besitzerwechsel müssen die Angaben entsprechend geändert werden.

  • Punkt II (Beschreibung des Tieres/ Description of Animal):

Hier kann ein Foto eingefügt werden, ist aber keine Pflicht. Des Weiteren kommen Angaben wie Name, Art, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (bei Fundtieren wird in der Regel der 01.01 des vermuteten Geburtsjahres angegeben), Farbe und besondere Merkmale in den Pass.

  • Punkt III (Kennzeichnung des Tieres/ Marking of Animal):

Nun wird es schon ziemlich offiziell!

Die Transpondernummer (Nummer des Microchips), das Datum der Implantierung oder der Ablesung und die Stelle, an der der Chip implantiert wurde, werden hier eingetragen. Wenn Tätowierungen vorhanden sind, können diese auch eingetragen werden. Seit dem 03. Juli 2011 muss aber ein Microchip vorhanden sein, wenn der Heimtierausweis neu ausgestellt wird. Eine alleinige Tätowierung gilt nur noch für Tiere, die vor 2011 geboren wurden und die vor dem Stichtag 2011 einen Heimtierausweis erhalten haben.

Nach der Eintragung aller Angaben wird diese Seite mit einer transparenten Folie versiegelt! So können die Angaben nicht mehr manipuliert werden.

Vor jeder neuen Eintragung im Heimtierausweis MÜSSEN diese Angaben überprüft werden. Also auch vor jeder Impfung, die im Pass eingetragen wird! Damit kann auch der Tierarzt eindeutig feststellen, ob er wirklich dieses Tier geimpft hat und nicht vielleicht eines, dass einfach nur ähnlich aussieht.

  • Punkt IV (Ausstellung des Ausweises/ Issuing oft he Passport).

Hier trägt der ermächtigte Tierarzt seine Daten ein. Also Name, Anschrift, Land Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie das Ausstellungsdatum. Dann muss das Ganze noch unterschrieben werden. Er bestätigt somit auch die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Eintragungen.

In älteren Pässen gibt es diesen Punkt noch nicht. Diese Pässe sind aber weiterhin gültig.

  • Punkt V (Tollwutimpfungen/ Vaccination against Rabies)

Generell gilt: der Hund, die Katze oder das Frettchen müssen neben besagtem Heimtierausweis und einer Kennzeichnung mittels Mikrochip auch über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Eine Titerbestimmung als Ersatz für die Impfung wird aktuell (noch) nicht anerkannt. Es zählt einzig und allein der Eintrag des Tierarztes im Heimtierausweis. Die Tollwutimpfung muss mit Name des Impfstoffherstellers, der Chargennummer, dem Datum der Impfung, ab wann sie für den Grenzverkehr gültig ist und wie lange sie gültig ist, eingetragen werden. Da nicht alle Länder die gleiche Schreibweise beim Datum haben gibt es auch hierfür Vorgaben. So muss das Datum immer wie folgt eingetragen werden: TT/MM/JJJJ; also zum Beispiel 21.07.2020.

Wichtig bei Nachimpfungen ist, dass sie kurz vor Ablauf der Gültigkeit, oder am selben Tag vorgenommen werden. Ist man etwas später dran, dann ist die Impfung auch erst 21 Tage später für einen Grenzübertritt gültig. Diese Angabe muss dann auch wieder bei gültig ab eingetragen werden. Bleibt man hingegen im korrekten Impfintervall behält die Impfung durchgehend ihre Gültigkeit. Das Feld „gültig ab“ kann also leer bleiben.

Auch hier wird im Anschluss das entsprechende Feld mit den Angaben des Impfstoffherstellers und der Charge versiegelt. Der Tierarzt unterschreibt auch hier wieder und bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben.

  • Punkt VI (Tollwut-Antikörper-Test Titration/ Rabies Antibody Titration Test):

Diese Rubrik ist aktuell kein Ersatz für die Tollwutimpfung. Vielmehr gibt es Länder, die eine Tollwuttiterbestimmung vorschreiben. Spätestens wenn man im Urlaub die EU-Außengrenzen verlässt muss man bei Wiedereinreise einen Tollwuttiter vorweisen. Das Labor, bei dem der Test vorgenommen wird, muss dafür eine offizielle Zulassung haben! Das Ergebnis kann nach Erhalt hier eingetragen werden. Der Tollwuttiter behält dauerhaft seine Gültigkeit, wenn auch hier die Impfintervalle weiter berücksichtigt werden. Überzieht man hingegen die Gültigkeitsdauer muss auch der Titer neu bestimmt werden. Wenn Sie eine Reise planen, bei der die Bestimmung eines Tollwuttiters erforderlich sein wird, dann lohnt es sich schon frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Es müssen je nach Land gewisse Abstände zur letzten Tollwutimpfung eingehalten werden. Auch muss man bei manchen Ländern nach erfolgreicher Titerbestimmung noch eine gewisse Zeitspanne abwarten, bevor man einreisen darf. Sollte Ihr Tier den nötigen Titer nicht erreichen hat man bei vorrausschauender Planung noch genügend Zeit die Tollwutimpfung zu wiederholen und den Titer entsprechend neu zu bestimmen. Und nicht zuletzt: Auch das Labor benötigt für die Titerbestimmung eine gewisse Zeit!

  • Punkt VII (Behandlung gegen Echinococcus/ Anti-Echinococcus treatment):

Immer wieder sieht man Pässe, bei denen vom Tierbesitzer hier die Entwurmung eingetragen wird. Das ist falsch! Es gibt Länder, die keinen Fuchsbandwurm haben und diesen auch nicht durch Importtiere bekommen möchte. Um sich davor zu schützen schreiben sie eine Entwurmung vor. Diese muss mit Uhrzeit hier eingetragen werden. Auch der Hersteller des Medikaments muss eingetragen werden und auch hier unterschreibt der Tierarzt. Das bedeutet auch, dass man sich die Wurmkur nicht einfach abholen kann und sie dann später selbst gibt. Bei einer Reise nach Großbritannien muss diese Entwurmung zum Beispiel 24 -120 Stunden vor Ankunft in Großbritannien vorgenommen werden. Wenn man schon länger Zeit vorher unterwegs ist muss man sich dafür dann ggf. einen Tierarzt auf seiner Reiseroute suchen.

  • Punkt VIII (sonstige Behandlungen gegen Parasiten/ Other anti-parasite treatments):

Hier wird analog zu Punkt VII verfahren. Eine weiterführende antiparasitäre Behandlung kann von bestimmten Bestimmungsländer verlangt werden. Teilweise sind das auch sogenannte „Drittländer“ die diesen Ausweis akzeptieren.

  • Punkt IX (sonstige Impfungen/Other Vaccinations):

Dort werden alle anderen Impfungen mit Gültigkeitsdauer eingetragen. Das Feld muss allerdings nicht gesondert versiegelt werden, aber auch hier bestätigt der Tierarzt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

  • Punkt X (klinische Untersuchung/ Clinical Examination):

Für die Einreise in manche Länder wird eine klinische Untersuchung vom Tierarzt gefordert. Dabei bestätigt der Tierarzt, dass das untersuchte Tier frei von Krankheitsanzeichen und transportfähig ist. In der Regel reicht dafür auch die Untersuchung und Eintragung durch den niedergelassenen Tierarzt. Allerdings gibt es Länder, bei denen die Untersuchung und Eintragung durch einen Amtstierarzt vorgeschrieben ist.

  • Punkt XI (Beglaubigungen/ Legalisation) und Punkt XII (Verschiedenes/Others):

Hier ist Raum für diverse Beglaubigungen, die bei „Spezialfällen“ auftreten können. Diese beiden Felder werden für die normalen Standartreisen nicht benötigt.

Der Heimtierausweis ist, wie schon geschrieben, immer mehrsprachig gehalten. Also in der Sprache des Landes, aus dem der Pass ursprünglich stammt und in Englisch. So kann der Pass überall gelesen werden. Dabei wurden die Auflagen in den letzten Jahren immer weiter angepasst. Aktuell wird wieder an einer Änderung gearbeitet und es kann sein, dass sich die Kriterien noch weiter verschärfen. Leider wurde immer wieder Missbrauch mit gefälschten, oder falsch ausgestellten Pässen betrieben, weshalb immer mehr bei der Ausstellung beachtet werden muss. Übergangsweise wurde noch eine Tätowierung akzeptiert. Da dies aber im Laufe der Jahre immer mehr verblassen kann und der Kontrolleur zum Ablesen auch direkt an das Tier muss, was nicht immer ganz einfach ist, zählt seit 2011 nur noch die Kennzeichnung mittels Mikrochip. So kann der Besitzer den Mikrochip selbst auslesen und der „Grenzer“ kann dann kontrollieren, ob Tier und Pass zusammengehören, ohne das er das Tier selbst anfassen muss.

Da der Chip auch mal „wandern“ kann empfiehlt es ich zu wissen, wo er bei seinem eigenen Tier sitzt. Wir haben schon Mikrochips gefunden die zwischen den Vorderbeinen, auf der anderen Halsseite wie ursprünglich gesetzt, oder irgendwo am Rumpf zu finden waren. Nicht dass man den Chip im Falle eines Falles nicht findet! Kann man nicht nachweisen, dass das Tier und der Pass zusammengehören, dann ist man ja sozusagen ohne gültige Papiere und Impfung unterwegs. Das kann weitreichende Folgen haben. Man verstößt dann gegen gesetzliche Auflagen! Im Ernstfall kann es passieren, dass einem das entsprechende Tier abgenommen wird, dass das Tier in Quarantäne kommt, oder auf Kosten der Besitzer nach Deutschland zurückgeschickt wird.

Und Vorsicht: manche Länder verbieten generell die Ein- oder Durchreise bestimmter Hunderassen und deren Mischlinge (Listenhunde/Kampfhunde)! Da jedes Land hier andere Kategorien zu Grunde legen kann, sollten Sie sich im Vorfeld nochmal gezielt erkundigen!!! Bei Missachtung kann dies weitreichende Folgen für Sie und Ihren Liebling haben.

Und für ein paar Länder innerhalb der EU gelten über die gängigen Einreisebestimmungen hinaus noch zusätzliche Auflagen! Teilweise muss man einen Maulkorb mitführen, oder es besteht zum Beispiel ein genereller Leinenzwang. Deshalb lieber noch einmal genau informieren, bevor es zu Problemen kommt. So bleibt der Urlaub entspannt und alle können sich gut erholen.

Die Einreisebedingungen können sich immer wieder ändern. Deshalb sollte man sich vor Reiseantritt immer noch einmal auf den aktuellen Stand bringen. Bestehen Zweifel, ob die Angaben im Internet stimmen, dann ist die sicherste Quelle immer die zuständige Botschaft des entsprechenden Landes. Aber bitte nicht vergessen, dass man auch alle Reisebestimmungen der entsprechenden Transitländer erfüllen muss!

Außerdem noch ein Hinweis:

Wenn Ihr Tier schon gekennzeichnet wurde, dann lassen Sie es doch bitte auch noch registrieren. Tasso ist zum Beispiel ein internationales Haustierregister. Sollte der Hund im Urlaub abhanden kommen, dann können Sie ihn über die Transpondernummer wiederfinden.

Auch hier wieder ein paar nützliche Links:

Pets on Tour
BMEL Reiseplanung
Tasso Registrierung
Tasso Tierärzte in Ihrer Nähe
Vetfinder