Allgemeine Hinweise zur Abrechnung
Wir rechnen im Rahmen der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab, welche für alle Tierärzte in Deutschland rechtsverbindlich ist. Die GOT ist auf den Seiten der Bundesärztekammer einsehbar.
Feste Kostenvoranschläge können wir in der Regel nur bei planbaren Standardbehandlungen abgeben. Kostenschätzungen spiegeln nur einen ungefähren Kostenrahmen und sind nicht rechtsverbindlich. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir nach einer Behandlung direkt mit Ihnen abrechnen. Wir investieren lieber Zeit in die Behandlung Ihrer Tiere als in die Buchhaltung, daher haben Sie bei uns die Möglichkeit bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Eine Bezahlung per Rechnung ist leider nicht möglich.
Krankenversicherung/Operationskostenversicherung
Da es, je nach Aufwand, bei der Behandlung Ihres Tieres zu höheren Kosten kommen kann, empfehlen wir, sich frühzeitig bzw. schon bei Anschaffung Ihres Vierbeiners über die Möglichkeiten und Konditionen einer Kranken- und/oder OP-Versicherung zu informieren. Mit der Anschaffung Ihres neuen „Familienmitgliedes“ übernehmen Sie auch die Verantwortung für seine Gesundheit. Falls es einmal dazu kommt, dass Ihrem Liebling etwas passiert, ist es besser, sich schon im Vorfeld mit der anschließenden Finanzierung seiner Behandlungskosten auseinandergesetzt zu haben.
Bei Fragen dazu sprechen Sie uns gerne darauf an.